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Allgemeine Mietbedingungen von Ferienwohnung Grosche


§1 Allgemeines

(1) (1) Jens und Cornelia Grosche, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Ferienwohnung Grosche“, Linkshäfen 1, 02681 Wilthen, Deutschland (im Folgenden „wir“ oder „Vermieter“ genannt) bietet die Möglichkeit, für begrenzte Zeit eine Ferienwohnung zu mieten.

(2) Es gelten für Mietanfragen gegenüber uns ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen. Die Allgemeinen Mietbedingungen gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wie bspw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

§2 Preise

Für die auf unseren Internetseiten aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Buchung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt.

§3 Leistungsumfang, Vertragsschluss, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung, Speicherung des Vertragsinhalts

(1) Der genaue Miet- und ggf. Leistungsumfang richtet sich nach der Beschreibung auf unserer Webseite. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet. Wir weisen zudem darauf hin, dass wir keine Zusatzleistungen wie Parkplätze und/oder Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse an Anbieter vor Ort.

(2) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite stellen noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung der Ferienwohnung dar. Sie geben durch Übergabe, bzw. Übersendung oder telefonische Übermittlung einer Verfügbarkeitsanfrage an uns ein verbindliches Angebot gegenüber uns ab zum Abschluss eines Mietvertrags. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn wir das Angebot von Ihnen ausdrücklich (z.B. durch eine Buchungsbestätigung) oder durch schlüssiges Handeln annehmen.

(3) Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach Zugang unserer Buchungsbestätigung. Hierauf wird nochmals in unserer Buchungsbestätigung gesondert hingewiesen.

(4) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.

(5) Der Vertragsinhalt wird durch uns gespeichert für
- die Dauer der Vertragserfüllung (Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO),
- nachrangig zur Erfüllung unserer (insbesondere steuer-)gesetzlichen Pflichten (Rechtgrundlage Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO) sowie
- im Falle der Anlage eines Profils Ihrerseits für die Dauer Ihrer dafür bestehenden Einwilligung (Rechtsgrundlage ist dann Artikel 6 Abs. 1 lit a) DS-GVO).

Der Vertragsinhalt wird Ihnen zudem mit dem Mietvertrag zugesendet und kann Ihnen im Falle des Verlusts Ihrer Unterlagen auf Anforderung ihrerseits in Textform in Abschrift übersendet werden.

§4 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Kaution

(1) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsfristen:

- 20 % bei Vertragsabschluss (Anzahlung)
- 80 % in Bar bei Anreise

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Mietbeginn) ist im Zweifel der Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch Sie zu zahlen.

(2) Im Mietpreis enthalten sind

- Bettwäsche,
- Geschirrtücher sowie
- je ein Handtuchset pro Person bestehend aus einem Hand- und einem Badetuch,

soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

(3) Bei der Übernahme der Ferienwohnung ist eine Kaution in Höhe von 50,00 EUR fällig. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für evtl. Schlüsselverlust und für evtl. Schäden am und im Mietobjekt. Sie wird bei der Ankunft vor Ort (Anreise) in bar von Ihnen an uns oder die durch uns eingesetzte Vertretung entrichtet und bei Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden aufgetreten sind. Im Falle von Schäden, welche unter dem Wert der Kaution liegen, wird die Kaution anteilig erstattet.

(4) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten steht ausschließlich Überweisung im Voraus zur Verfügung. Die Kaution ist am Anreisetag in Bar (vgl. vorstehend Absatz 3) zu übergeben. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des jeweils Zahlungspflichtigen.

§5 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unserer Ferienwohnungen um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 2 Ziffer 9 BGB).

§6 Maximale Belegung

Die maximale Belegung unserer Ferienwohnungen beträgt 2 Erwachsene und 2 Kinder und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen die Ferienwohnung, behalten wir uns vor, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

§7 Entschädigung im Falle des Nichtantritts der Reise durch den Mieter, außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Soweit Sie die Anzahlung (vgl. § 3 Absatz 3) nicht zahlen, bedarf es keiner weiteren Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.

(2) Haben Sie die Anzahlung und/oder die weitere Zahlung bereits geleistet, so besteht – da vorliegend Mietrecht anwendbar ist – von Gesetzes wegen weder ein Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.

(3) Sollten Sie im Falle des Absatzes 2 die Reise nicht antreten, so sehen wir folgende Entschädigungspauschalen an uns vor, welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:

a) bis zum 31. Tag vor Anreise: 50,00 EUR Bearbeitungspauschale,
b) 30 bis 14 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtmietpreises,
c) ab 13 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtmietpreises
d) ab 5 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtmietpreises.

Ihnen steht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens offen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte Ihrerseits daher vor Vertragsschluss in Erwägung gezogen werden.

(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht uns insbesondere zu, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren (ggf. Rest-)Miete (vgl. § 4 Absatz 1) nicht vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.

§8 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche von Ihnen bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

§9 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters

(1) Sie haften für alle von Ihnen verursachten Schäden an und in der Ferienwohnung sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit Sie diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten haben. Sie haften ebenso für Schäden, die von ihren Besuchern verursacht werden.

(2) Sie sind verpflichtet, gegenüber uns Schäden unverzüglich anzuzeigen.

§10 Mängelhaftungsrechte und Haftungsklausel

(1) Abweichend von § 536a Absatz 1 BGB haften wir auch Mangel im Sinne des § 536 BGB, welche bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind, nur wegen eines Umstands, den wir zu vertreten haben.

(2) Im Übrigen leisten wir Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
b) Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir

aa) gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, soweit es sich nicht um eine so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht), jedoch

bb) gegenüber Verbrauchern haften wir für grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

c) Verletzen wir im Übrigen einfach fahrlässig eine Kardinalpflicht, so haften wir nur in Höhe des für uns bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

d) Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.

e) Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache oder geringere Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor. Sie haben die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die vorstehenden Absätze des § 10 Mängelhaftungsrechte und Haftungsklausel gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§11 Anreise/Abreise und Übernahme/Übergabe

(1) Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise 16 Uhr und endet am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr, soweit nicht vorab etwas anderes vereinbart wird.

(2) Sollten Sie absehbar verspätet anreisen, so sind wir rechtzeitig zu informieren, um dennoch die termingerechte Übergabe der Mietsache gewährleisten zu können.

(3) Am Anreisetag erhalten Sie eine Inventarliste und die Hausordnung. Das Inventar ist von Ihnen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu bestätigen.

(4) Am Tag der Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei wird die Inventarliste geprüft und eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln durchgeführt. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen zu erheben.

(5) Bei der Abreise sind sämtliche überlassenen Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behalten wir uns vor, die Schließanlage auszutauschen und Ihnen die dabei entstehenden Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

§12 Zutrittsrecht zur Ferienwohnung

(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung bei Gefahr im Verzug.

(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf ihre schutzwürdigen Belange bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden Sie im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist uns nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§13 Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

§14 Rechtswahl, Hinweis auf Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“), Information im Sinne des § 36 VSBG, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), welche aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bestellen, gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (sog. „Günstigkeitsprinzip“).

(2) Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist ab dem 9. Januar 2016 für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform ist von der EU-Kommission unterhalten und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

(3) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

(4) Der Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen 02681 Wilthen.

(5) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen 02681 Wilthen.

Stand: Juli 2018




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